Alleinvertretungsanspruch


Karikatur: Kurt Poltiniak zur Hallstein-Doktrin, um 1955        Seit ihrer Gründung 1949 erhebt die Bundesrepublik Deutschland den Anspruch, als alleinige Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches auch die einzig rechtmäßige Vertreterin deutscher Interessen zu sein. Begründet wird dieser Alleinvertretungsanspruch damit, daß nur in der Bundesrepublik eine frei gewählte Regierung im Amt sei, während in der DDR eine SED-Diktatur bestehe. Weil die Deutschen in der DDR ihr Selbstbestimmungsrecht nicht ausüben können, fühlt sich die Bundesregierung berufen, auch ihre Interessen international zu vertreten.


Aufgrund des Alleinvertretungsanspruchs wird jeglicher offizieller Kontakt mit dem SED-Regime abgelehnt. Die Bezeichnung DDR wird überhaupt vermieden. Bewußt abwertend wird von "Pankow" (Bezirk Ost-Berlins) oder "Ostzone" gesprochen. Die DDR und die Sowjetunion reagieren auf den Bonner Alleinvertretungsanspruch mit der 1955 verkündeten Zweistaatentheorie: Danach seien anstelle des 1945 untergegangenen Deutschen Reiches zwei selbständige deutsche Staaten entstanden. Die Wiedervereinigung sei daher allein deren Angelegenheit.        Karikatur: Mirko Szewczuk, Der direkte Draht, 1957


Flugblatt: Schluß mit dem Alleinvertretungszopf, 1966-69        Bis zum Ende der 60er Jahre bilden der Alleinvertretungsanspruch und die Nichtanerkennung der DDR die Hauptpfeiler der Bonner Deutschlandpolitik. Mit der Hallstein-Doktrin versucht die Bundesregierung seit 1955, jede Anerkennung der DDR durch dritte Staaten zu verhindern. Der Handlungsspielraum der Bundesrepublik gegenüber dem Ostblock ist dadurch jedoch stark eingeschränkt. Nach Bildung der sozialliberalen Koalition 1969 werden der Alleinvertretungsanspruch und die umstrittene Hallstein-Doktrin aufgegeben.

(ag)

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